Einbruchdiebstahl

liegt vor, wenn ein Diebstahl mit einem Einbruch einhergeht, wenn sich der Täter also gewaltsam, mit Hilfe von Werkzeugen oder falscher Schlüssel Zutritt verschafft. Im Gegensatz zu einfachem Diebstahl ist Einbruchdiebstahl für gewöhnlich im Rahmen von Betriebs- und Haushaltsversicherungen versichert. Mitversichert ist auch das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, in deren Besitz der Täter durch Beraubung oder Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten gelangt ist. Oft sind Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl eingeschlossen. Für Wertgegenstände, Sammlungen oder die Wiederherstellungskosten von Datenträgern sind in den meisten Versicherungsverträgen Beschränkungen des Versicherungsschutzes festgelegt. Zur Geltendmachung des Schadens ist eine polizeiliche Meldung des Einbruchdiebstahls unbedingt erforderlich.