Dritte

Darunter versteht man „Drittgeschädigte“. In der Haftpflichtversicherung sind das diejenigen, die gegenüber dem Versicherungsnehmer Schadensersatzforderungen geltend machen. In der Lebens- oder Unfallversicherung ist der „Dritte“ der für die Leistung Bezugsberechtigte.