Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dieselbe Sache bei zwei oder mehreren Versicherern versichert ist, so dass alle Versicherungssummen zusammen den Wert der versicherten Sache übersteigen. Im Schadenfall zahlen die Versicherer gemäß ihrem Anteil an der Gesamtversicherungssumme. Der Versicherungsnehmer erhält gemäß dem Bereicherungsgebot jedoch stets maximal den Wert der versicherten Sache.