Unfallversicherung – Allgemeine Bedingungen (2011)

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AUVB 2008
Version 02/2011

Bei den nachfolgend angeführten Versicherungsbedingungen handelt es sich unverbindliche Musterbedingungen, die der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs aufgestellt hat. Ihre Verwendung durch die Versicherungsunternehmen ist rein fakultativ. Die Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit, davon zur Gänze abzuweichen und/oder mit ihren Kunden einzelne Klauseln zu vereinbaren, die nicht mit den Musterbedingungen übereinstimmen.

Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der „Versicherungsgesellschaft“ abschließt.

Versicherte Person ist die Person, deren Gesundheitsschädigung infolge eines Unfalles versichert ist.

Anspruchsberechtigter (Begünstigter, Bezugsberechtigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung benannt ist.

Versicherungsprämie ist das vom Versicherungsnehmer zu zahlende Entgelt.

Anzuwendendes Recht: Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Neben anderen Gesetzen enthält insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz 1958 (VersVG) zahlreiche Regelungen, die für den Versicherungsvertrag maßgeblich sind. Diese Bestimmungen gelten unmittelbar kraft Gesetzes. Die vorliegenden Versicherungsbedingungen wurden durch Annahme des Antrags als Vertragsgrundlage vereinbart und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Einige Bestimmungen des VersVG haben wir in den Text dieser Bedingungen aufgenommen und mit Hinweis auf den betreffenden Paragraphen gekennzeichnet. Der genaue Wortlaut der wichtigsten Vorschriften des VersVG findet sich im Anhang ab Seite 15.

INHALTSVERZEICHNIS

ABSCHNITT A: VERSICHERUNGSSCHUTZ

  • Art. 1: Gegenstand der Versicherung
  • Art. 2: Versicherungsfall
  • Art. 3: Örtlicher Geltungsbereich
  • Art. 4: Zeitlicher Geltungsbereich
  • Art. 5: Beginn des Versicherungsschutzes, vorläufige Deckung
  • Art. 6: Begriff des Unfalles

ABSCHNITT B: VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

  • Art. 7: Dauernde Invalidität
  • Art. 8: Unfallrente
  • Art. 9: Todesfall
  • Art. 10: Taggeld
  • Art. 11: Spitalgeld
  • Art. 12: Unfallkosten
  • Art. 13: Kinderlähmung, Frühsommer-Meningoencephalitis
  • Art. 14: Zusatzleistungen
  • Art. 15: Fälligkeit unserer Leistung
  • Art. 16: Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten (Ärztekommission)

ABSCHNITT C: BEGRENZUNGEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES

  • Art. 17: Ausschlüsse
  • Art. 18: Sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes

ABSCHNITT D: PFLICHTEN DES VERSICHERUNGSNEHMERS

  • Art. 19: Prämie
  • Art. 20: Anzeige der Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten
  • Art. 21: Obliegenheiten

ABSCHNITT E: SONSTIGE VERTRAGSBESTIMMUNGEN

  • Art. 22: Versicherungsperiode, Vertragsdauer
  • Art. 23: Kündigung, Erlöschen des Vertrages
  • Art. 24: Rechtsstellung der am Vertrag beteiligten Personen
  • Art. 25: Form der Erklärungen

Haftungshinweis

Unser Team arbeitet laufend daran, die Informationen auf versichern24.at aktuell zu halten. Trotzdem kann es passieren, dass Dokumente und Informationen überholt werden und somit ihre Gültigkeit verlieren. Über einen Hinweis freuen wir uns: Kontaktformular.

 
Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.