Musterbedingungen für die fondsgebundene Lebensversicherung (2010)

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Version 01/2010

Bei den nachfolgend angeführten Versicherungsbedingungen handelt es sich unverbindliche Musterbedingungen, die der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs aufgestellt hat. Ihre Verwendung durch die Versicherungsunternehmen ist rein fakultativ. Die Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit, davon zur Gänze abzuweichen und/oder mit ihren Kunden einzelne Klauseln zu vereinbaren, die nicht mit den Musterbedingungen übereinstimmen.

Die in eckige Klammern […] gesetzten Teile sind jedenfalls unternehmensindividuell zu ergänzen.

Inhaltsverzeichnis

  • Begriffsbestimmungen
  • § 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
  • § 2 Pflichten des Versicherungsnehmers
  • § 3 Umfang des Versicherungsschutzes
  • § 4 Beginn des Versicherungsschutzes
  • § 5 Veranlagung in Investmentfonds
  • § 6 Kosten und Gebühren
  • § 7 Leistungserbringung durch den Versicherer
  • § 8 Stichtage
  • § 9 Kündigung des Versicherungsvertrages und Rückkaufswert
  • § 10 Prämienfreistellung [und Prämienreduktion]
  • § 11 Nachteile einer Kündigung oder Prämienfreistellung
  • § 12 Vinkulierung, Verpfändung und Abtretung
  • § 13 Erklärungen
  • § 14 Bezugsberechtigung
  • § 15 Verjährung
  • § 16 Vertragsgrundlagen
  • § 17 Anwendbares Recht
  • § 18 Aufsichtsbehörde
  • § 19 Erfüllungsort

Haftungshinweis

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Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.