Besondere Bedingungen für die Transportversicherung von Umzugsgut (2007)
Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich.
1. Gegenstand der Versicherung
Gegenstand der Versicherung ist das gesamte zur Versicherung beantragte Umzugsgut.
Mitversichert sind:
a) Kunstgegenstände, Antiquitäten, echte Teppiche, Pelze, Tafelsilber, Sammlungen aller Art, bis insgesamt …..% der Gesamtversicherungssumme, höchstens jedoch bis zu einem Einzelwert von EUR ……….. .
b) leicht zerbrechliche Gegenstände wie z.B. Glas, Porzellan, Keramik, Kunst- oder Naturstein, Spiegel, Beleuchtungskörper etc. bis insgesamt …..% der Gesamtversicherungssumme.
2. Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung
Die Versicherung gilt unter Zugrundelegung der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen zur Deckungsform „Eingeschränkte Deckung“ gemäß Artikel 4 (2).
3. Dauer der Versicherung
Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Güter ihren bisherigen Aufbewahrungsort in dem in der Versicherungsurkunde genannten Abgangsort zum Zweck der unverzüglichen Beförderung verlassen und endet mit dem Eintreffen an dem in der
Versicherungsurkunde genannten Bestimmungsort nach erfolgter Verbringung. Verfügte bzw. disponierte Lagerungen sind gegen besondere Vereinbarung mitversichert.