Sanktionsklausel (Transportversicherung)
Unverbindliche Musterklausel des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterklausel abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterklausel ist für jede interessierte Person zugänglich.
In Ergänzung des Art. 3 Pkt. 1 der AÖTB 2007 ist jenes Interesse nicht versichert, welches insbesondere gegen UN-Resolutionen, Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union und der Republik Österreich, sofern diese durch ein Gesetz oder eine Verordnung erlassen wurden, verstößt.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen bzw. Embargos, die im Hinblick auf den Iran durch andere Staaten erlassen werden, soweit diesen nicht europäische oder österreichische Rechtsvorschriften entgegenstehen.