Österreichische Transportversicherung – Allgemeine Bedingungen (AÖTB 2011)
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen
(AÖTB 2011)
Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit, durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich und werden auf einfache Anfrage hin übermittelt.
Allgemeiner Teil
Präambel
Dem Versicherungsnehmer sind mit Ausnahme des Artikels 14 in diesen Bedingungen gleichgestellt: Der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der Versicherungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat.
Besonderer Teil
Inhaltsverzeichnis
- Artikel 1 Anwendungsbereich
- Artikel 2 Gesetzliche Grundlagen
- Artikel 3 Versicherbares Interesse
- Artikel 4 Umfang der Versicherung
- Artikel 5 Gemeinsame Einschlüsse für beide Deckungsformen
- Artikel 6 Gemeinsame Ausschlüsse für beide Deckungsformen
- Artikel 7 Besondere Fälle
- Artikel 8 Verschulden
- Artikel 9 Eignung des Transportmittels
- Artikel 10 Dauer der Versicherung
- Artikel 11 Versicherungswert, Versicherungssumme
- Artikel 12 Grenzen der Entschädigung
- Artikel 13 Versicherungsurkunde
- Artikel 14 Prämie
- Artikel 15 Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss
- Artikel 16 Gefahränderung
- Artikel 17 Änderung der Beförderung
- Artikel 18 Obliegenheiten
- Artikel 19 Ersatzleistung
- Artikel 20 Klagefrist
- Artikel 21 Sachverständigenverfahren
- Artikel 22 Kündigung
- Artikel 23 Gerichtsstand
Artikel 1 Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011) gelten für die Versicherung von Gütern während der Dauer von Beförderungen zur See, zu Lande, auf Binnengewässern oder in der Luft sowie während der transportbedingten Lagerung unter Berücksichtigung des Artikels 10 (2).