Leitungswasserversicherung Industrie – Zusatzbedingungen (ZB W IG 2001)
Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit, durch andere Vereinbarungen von Regelungen dieser Musterbedingungen abzuweichen, bleibt unberührt. Die Musterbedingungen sind für jede interessierte Person zugänglich und werden auf einfache Anfrage hin übermittelt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Versicherte Sachen
- 1.1. Gebäude
- 1.2. Betriebseinrichtungen
- 1.3. Waren und Vorräte
- 1.4. Sonstige Sachen
- 2. Sonstige Bestimmungen
- 2.1. Maschinenfundamente
- 2.2. Führung
- 2.3. Prozessführung