Welche Erweiterungen sind in der Privathaftpflicht empfehlenswert?

Die klassische Haushaltsversicherung beinhaltet eine Privathaftpflichtversicherung, die sich nach den allgemeinen Bedingungen des VVO richtet. Dabei können die einzelnen Bedingungen des Versicherers positiv abweichen, dürfen aber niemals schlechter als die Verbandsbedingungen sein. Es empfiehlt sich jedoch, einige Risiken, die üblicherweise nicht versichert sind, zusätzlich mitzuversichern:

Verwandtenausschluss in der Haftpflicht
Schäden an direkten Verwandten, die nicht im selben Haushalt leben, sind nicht unbedingt bei jeder Haftpflichtversicherung enthalten.

Beispiel: Beim Besuch im Haus Ihrer Schwester schüttet Ihr 15-jähriges Kind klebriges Cola über das teure Sofa. Der Schaden wird nur dann bezahlt, wenn Sie in Ihrem Haftpflichtvertrag keinen Verwandtenausschluss vereinbart haben.

Einschluss von Tätigkeitsschäden
Schäden, die bei der Verwendung einer Sache passieren (Tätigkeitsschäden) kommen sehr oft vor und sind üblicherweise innerhalb der Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Meist lassen sie sich jedoch zusätzlich mitversichern.

Einschluss von Mietsachschäden
Schäden an gemieteten, ausgeborgten oder geleasten Sachen sind nicht immer versichert. Wenn Sie häufig Gegenstände ausborgen oder in Hotels übernachten, ist der Einschluss von Mietsachschäden zu empfehlen.

Einige Polizzen beinhalten bereits Schutz gegen diese Risiken. Achten Sie auf Ihre Vertragsbedingungen oder informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob diese Gefahren bereits versichert sind.

 

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