Ist Vandalismus versichert?
Üblicherweise decken klassische Haushaltsversicherungen Schäden durch Vandalismus nicht ab. Schutz vor Vandalismus nach einem Einbruch wird aber inzwischen immer häufiger in Verträge eingebunden bzw. als zusätzliche Deckung gegen Mehrprämie angeboten.
Damit eine Entschädigung gewährt wird, muss in der Regel die Diebstahlsabsicht gegeben sein. Vandalismusschäden ohne Einbruchsmerkmale, wie zum Beispiel das Verkleben des Türschlosses oder das Zerkratzen der Eingangstür, werden meistens nicht unter Vandalismus gedeckt. Die Vandalismusdeckung setzt in den meisten Fällen das körperliche „Eindringen“ des Täters in die versicherten Räumlichkeiten voraus.