Was versichert die Hundehaftpflicht in der Haushaltsversicherung?
Läuft Ihr Hund auf ein Auto zu und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall, haften Sie als Tierhalter für die anfallenden Sach- und Personenschäden. Gerade in einem solchen Fall können der Schaden und die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche existentiell bedrohlich werden. Kleine Haustiere wie Katzen und Kaninchen sind innerhalb der Privathaftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung automatisch versichert. Nicht mitversichert sind jedoch Hunde und Pferde; sie müssen extra abgesichert werden.
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für den Hund ist ein absolutes Muss, auch für harmlose Kleinhunde. In Wien und Oberösterreich ist sie sogar Pflicht und muss mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000 € vom Tierhalter abgeschlossen werden. Die Prämie beginnt bei 25 € und endet in Einzelfällen bei über 200 € im Jahr. Die Hundehaftpflichtversicherung ist auch Voraussetzung für den verpflichtenden Hundeführerschein, der nach der Wiener Volksbefragung mit 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist. Diesen muss in Wien jeder Halter von sogenannten „Kampfhunden“ besitzen.
Derzeit gilt eine gesetzlich verpflichtende Absolvierung des Hundeführerscheins für die folgenden „Kampfhunde“:[1]
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Español
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Bullmastiff
- Tosa Inu
- Pitbullterrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
- sowie entsprechende Mischlingsrassen
Bevor Sie jedoch eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Hund bereits in der Haushaltsversicherung mitversichert ist. Viele Versicherer bieten kostenlos oder gegen geringen Prämienaufschlag Haftpflichtschutz für den Hund. Die meisten Versicherer bieten die Hundehaftpflicht auch als Einzelvertrag an, jedoch variieren die Prämien enorm zwischen 25 € und über 100 € pro Jahr. Informieren Sie sich daher, ob für Sie eher eine Erweiterung über den Haushaltsversicherer oder über einen Einzelvertrag bei einer anderen Gesellschaft in Frage kommt.
Trotz Versicherungsschutz muss der Hundehalter natürlich die allgemeinen gesetzlichen Pflichten für Hundehaltung beachten: In Wien z.B. ist Maulkorb- bzw. Leinenpflicht an öffentlichen Orten gesetzlich vorgeschrieben. Bei Verstoß kann die Leistung des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung eingeschränkt oder abgelehnt werden.