Wer ist in der Privathaftpflicht versichert?
Neben den Versicherungsnehmern sind auch die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten mitversichert. Versichert sind auch minderjährige Kinder bzw. Kinder bis zur Vollendung des 25. oder 27. Lebensjahres, wenn sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen. Darüber hinaus sind auch deren Ehegatten oder Lebensgefährten mitversichert, soweit nichts anderes vereinbart ist.