Wann kann ich die Haushaltsversicherung wechseln?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Haushaltsversicherung zu kündigen:
- nach Ablauf der Vertragslaufzeit
- jährliche Kündigung ab dem 3. Jahr
- bei Wohnungswechsel (Meldung an die Versicherung vor dem Umzug)
- bei Eintritt eines Schadens
- bei Risikowegfall
Die Haushaltsversicherung wird normalerweise für eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Wird der Vertrag auf 3 Jahre abgeschlossen, kann er nur bei einem Wohnungswechsel oder bei Eintritt eines Schadens gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf des Vertrags schriftlich beim Versicherer einlangen (aus Beweisgründen am besten eingeschrieben). Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 weiteres Jahr.
Wenn der Versicherer verabsäumt, den Versicherungsnehmer zeitgerecht auf die stillschweigende Verlängerung des Vertrags über die vereinbarte Laufzeit hinaus aufmerksam zu machen, ist eine Kündigung unter Hinweis auf § 6 KschG möglich.
Verträge, die auf 10 Jahre abgeschlossen werden, dürfen auch nach Ablauf von 3 Jahren gekündigt werden. Achtung: Der Versicherer kann eventuelle Laufzeitvorteile für eine längere Vertragslaufzeit zurückverlangen. In manchen Fällen gibt es jedoch auch dafür Abhilfe – informieren Sie sich dazu bei Ihrem Versicherer.