Welche Kosten sind gedeckt?
Egal ob bei Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruch, versichert sind Kosten für Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer bei einem Schadenereignis zur Abwendung oder Minderung des Schadens für notwendig halten durfte. Der Ersatz dieser Kosten und die Entschädigung für die versicherten Sachen betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme; dies gilt jedoch nicht, soweit Maßnahmen auf Weisung des Versicherers erfolgt sind.
Im Rahmen der Versicherungssumme sind die folgenden Kosten versichert:
- Feuerlöschkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Abbruch- und Aufräumkosten
- Entsorgungskosten
- Reinigungskosten
Die Entschädigung für diese Kosten variiert je nach Gesellschaft. Standard ist meist ein Wert zwischen 5 % und 20 % der Versicherungssumme.
Achten Sie darauf, ob diese zusätzlichen Nebenkosten bereits in der Versicherungssumme inkludiert sind oder in einem Schadensfall zusätzlich zur Versicherungssumme ausbezahlt werden. Sie finden diese Informationen in den Bedingungen der jeweiligen Versicherung. Im Zweifelsfall sollten Sie bei Ihrem Berater nachfragen.
Bei Einbruchdiebstahl und Beraubung sind auch die Kosten der Wiederherstellung beschädigter Baubestanteile oder Adaptierung von Versicherungsräumen mit Ausnahme der gemeinschaftlich genutzten Räume versichert.
Auch die Schlossänderungskosten nach einem Einbruch werden, soweit nicht anders vereinbart, bis zu einem Betrag von 726,74 € ersetzt (ausgenommen sind Schlösser von gemeinschaftlich genutzten Räumen).
Nicht versichert sind:
- Kosten, die durch Gesundheitsschäden bei der Erfüllung der Rettungspflicht verursacht wurden
- Öffentliche Feuerlöschkosten