Wann kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Mangels Ausfolgung bestimmter Kopien oder Unterlagen

Wurden dem Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages vom Versicherer oder dessen Beauftragten nicht sofort die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Antragskopie ausgehändigt oder wurden die sonstigen gesetzlichen Informationspflichten nicht eingehalten, kann er binnen 2 Wochen nach Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Vertragsabschluss über einen unabhängigen Makler besteht das Rücktrittsrecht nicht, weil der Makler dem Konsumenten und nicht der Versicherung zuzurechnen ist.

• Die 2-wöchige Frist beginnt, wenn er die fehlenden Unterlagen erhalten hat und über das Rücktrittsrecht belehrt wurde.
• Wenn nur die Polizze (nicht die AVB) und eine Belehrung über das Rücktrittsrecht übermittelt werden, erlischt das Rücktrittsrecht nach einem Monat.
• Ohne Aushändigung der Polizze und ohne Belehrung über das Rücktrittsrecht hat der Versicherungsnehmer ein „ewiges“ Rücktrittsrecht.

Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform, es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für einen erleichterten Beweis empfiehlt es sich den Brief eingeschrieben zu versenden. Wichtig: Kopie des Schreibens und Einschreibezettel aufbewahren.

Beim Haustürgeschäft

Von einem Haustürgeschäft spricht man, wenn der Versicherungsantrag nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Versicherers abgeschlossen wurde (auch nicht auf einer Messe oder einem Marktstand) und auch nicht selbst angebahnt wurde (bedeutet, dass der Versicherungsvermittler nach Hause eingeladen wurde). Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz kann der Rücktritt vom Haustürgeschäft ohne Angabe von Gründen binnen einer Woche ab Erhalt der Polizze erklärt werden. Wenn keine Belehrung über das Rücktrittsrecht erfolgt ist, verlängert sich die Frist und das Rücktrittsrecht erlischt einen Monat nach Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Vetrag kommt meist durch Zusendung der Polizze zustande.
Bei der Form gilt grundsätzlich das oben gesagte, es reicht aber in diesem Fall aus die Polizze zurückzuschicken samt einem Vermerk, der erkennen lässt, dass der Konsument den Versicherungsvetrag ablehnt.

Rücktrittsrecht bei Fernabsatz

Wurde ein Vertrag ausschließlich via Fernkommunikationsmittel (z.B.: Internet, Email, Telefon oder Fax) abgeschlossen, so liegt ein Fernbsatzvertrag vor. Der Verbraucher kann nach § 8 Fern-Finanzdienstleistungsgesetz ohne Angaben von Gründen binnen 14 Tagen ab Verständigung vom Vertragsababschluss zurücktreten. Die Frist beginnt auch hier erst, wenn die gesetzlichen Informationen übermittelt wurden.

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