Was ist eine vorläufige Deckung?
Noch vor der endgültigen Polizzenausfertigung kann der Versicherer einen Sofortschutz nach Antragstellung gewähren. Diese so genannte vorläufige Deckung versichert den Antragsteller auch während des Zeitraums bis zum Polizzeneingang. Tritt jedoch der Konsument fristgemäß vom Vertrag zurück, so darf der Versicherer für den Zeitraum der vorläufigen Deckung eine anteilige Prämie verlangen.